Geschädigt durch das
Kondensatorenkartell?
Wir bündeln Ihre Ansprüche zur effektiven Durchsetzung!
Das Kartell
~
Am 13. Juli 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Bußgelder in Höhe von ca. 254 Millionen Euro gegen neun Mitglieder des sog. Kondensatorenkartells letztinstanzlich bestätigt (Fall AT.40136). Diese haben zwischen 1998 und 2012 Absprachen in Bezug auf die Preise für Elektrolytkondensatoren getroffen, die insbesondere den Europäischen Wirtschaftsraum betrafen.
An dem Kartell waren die folgenden Unternehmen beteiligt:
-
Sanyo Electric Co., Ltd.
-
Hitachi Chemical Company, Ltd.
-
Rubycon Corporation
-
NEC Tokin/ Tokin Corporation
-
Nippon Chemi-Con Corporation
-
Holy Stone Enterprise Co., Ltd.
-
Matsuo Electric Co., Ltd.
-
Elna Co., Ltd.
-
Nichicon Corporation
Diese neun Unternehmen haben zwischen 1998 und 2012 Absprachen in Bezug auf die Preise für Elektrolytkondensatoren getroffen, die auch und wesentlich den Europäischen Wirtschaftsraum betrafen. Die Kartellanten haben sich explizit abgesprochen, um die Preise von Aluminium-Elektrolytkondensatoren („AEC“) und Tantal-Elektrolytkondensatoren („TEC“) rechtswidrig zu erhöhen und damit die eigenen Gewinne zu maximieren.
Von dem Kartell sind all diejenigen nachteilig betroffen, die zwischen Juni 1998 und April 2012 Elektrolytkondensatoren erworben haben.
„Kondensatoren sind ein wesentlicher Bestandteil fast aller Elektronikprodukte. Sie sind sowohl in Smartphones und Haushaltsgeräten als auch beispielsweise in elektronischen Systemen in Autos und in Windturbinen enthalten. Die neun Unternehmen, gegen die wir heute Geldbußen verhängen, haben Absprachen getroffen, um möglichst hohe Gewinne zu erzielen."
- Margrethe Vestager, EU-Kommissarin für Wettbewerb
Betroffene Kondensatoren
~
Der Schaden
~
Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Kondensatorenkartell zu kartellbedingt überhöhten Preisen und folglich zu einem Schaden bei den Abnehmern von Elektrolytkondensatoren geführt hat.
Aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien ergibt sich, dass Absprachen der vorliegenden Art in der Regel zu signifikanten Preisüberhöhungen führen. Metastudien haben ergeben, dass Kartelle im Mittel (Median) zu einer Preisüberhöhung von 23% führen [1]. Im Fall des Kondensatorenkartells könnte sich der Schaden ersten Schätzungen zufolge auf bis zu ca. 19% der für Kondensatoren tatsächlich bezahlten Preise belaufen [2].
Sollte Ihr Unternehmen seit Juni 1998 Kondensatoren von den Kartellanten oder Dritten bezogen haben, dürften Ihrem Unternehmen Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten zustehen. Diese Schadensersatzansprüche sind darauf gerichtet, Ihr Unternehmen so zu stellen, wie es stünde, wenn es die Kondensatoren unter funktionierenden Wettbewerbsbedingungen erworben und keine kartellbedingt überhöhten Preise bezahlt hätte.
[1] Connor (2014) Price-Fixing Overcharges: Revised 3rd edition.
[2] Die Schätzungen basieren auf zivilgerichtlichen Kartellschadensersatzverfahren in den USA im Zusammenhang mit dem Kondensatorenkartell. Quelle: U.S. District Court of Northern District of California, Case No 14-3264 (Flextronics’ action); MDL Dkt. No. 652, S. 2 ff.
„Personen und Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 des Rates sind abschließende Beschlüsse der Kommission ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Selbst wenn die Kommission gegen die Kartellbeteiligten Geldbußen verhängt hat, kann Schadensersatz zuerkannt werden. Die von der Kommission verhängte Geldbuße wird dabei nicht mindernd angerechnet.“
- Europäische Kommission
Das Vorgehen
~
1.
2.
3.
Bündelung der Ansprüche
Gütliche Einigung
Gerichtliche Durchsetzung
Wir bündeln Ihre Schadensersatzansprüche mit den Ansprüchen anderer Unternehmen und bieten Ihnen zwei Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen:
-
Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche ohne Kostenrisiko gegen eine Erfolgsbeteiligung (Prozessfinanzierung); oder
-
Ankauf Ihrer Schadensersatzansprüche gegen sofortige Zahlung eines Kaufpreises (Forderungskauf).
Beide Bündelungsmodelle verbessern die Verhandlungsposition und damit die Erfolgsaussichten im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Die Bündelung ermöglicht zudem eine robustere Ermittlung des Kartellschadens aufgrund der breiteren Datenbasis.
Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte streben im
ersten Schritt regelmäßig eine einvernehmliche Einigung mit
den Kartellanten an.
Dabei ist eine fundierte Vorbereitung in tatsächlicher, rechtlicher und ökonomischer Hinsicht notwendig. Insbesondere werden die Ansprüche durch eine wettbewerbsökonomische Analyse substantiiert gegenüber den Kartellanten vorgetragen.
Falls und soweit die Kartellanten nicht zu einer einvernehmlichen Lösung bereit sind, werden die Schadensersatzansprüche gerichtlich durchgesetzt.
Die Bündelung von Ansprüchen ist hierbei vorteilhaft, da es die Kosten
im Vergleich zum einzelfallbasierten Vorgehen senkt und damit die Durchsetzung in vielen Fällen
überhaupt erst wirtschaftlich ermöglicht.
Der Ablauf
~
2.
3.
4.
5.
1.
Prüfung und
Beratung
Finanzierung
Wettbewerbs-ökonomische Analyse
Gütliche Einigung
Gerichtliche Durchsetzung
Nach Ihrer Registrierung informieren wir Sie
kostenfrei und unverbindlich über das Vorgehen und klären etwaige Fragen.
Nach Prüfung Ihres Falles erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Ihrer Bezüge von Kondensatoren von dem Kartell betroffen sein könnten.
Im nächsten Schritt
erhalten Sie ein Vertragsangebot.
Die Kosten der Datenerfassung, der Erstellung eines ökonomischen Gutachtens, die Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten werden für Sie übernommen.
Renommierte Wett-bewerbsökonomen ermitteln den kartellbedingt
entstandenen Schaden.
Dabei übernehmen wir die Aufbereitung der erforderlichen Daten und die Extraktion der Informationen aus Ihren Rechnungen und Belegen.
Sie stellen uns lediglich alle Ihnen vorliegenden Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bezug von Kondensatoren zur Verfügung.
Das primäre Ziel ist ein außergerichtlicher Vergleich mit den Kartellanten. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein gebündeltes Vorgehen die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Vergleichs-verhandlungen mit den Kartellanten erhöhen kann.
Sofern die Kartellanten nicht zu einer gütlichen Einigung bereit sind, werden die Schadensersatz-ansprüche gerichtlich durchgesetzt.
Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte sind auf
die Durchsetzung von Kartellschadensersatz-ansprüchen spezialisiert.
Die Experten
~
Die Litigation Financing & Capital GmbH ist ein auf die Identifikation und Aufarbeitung von (Kartell-)
Schadensersatzansprüchen spezialisiertes Unternehmen, das Sie gemeinsam mit der Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein und dem Finanzierer Deminor im Kondensatorenkartell unterstützt.
Lieff Cabraser zählt zu den führenden, auf die Klägerseite spezialisierten Kanzleien mit Standorten in San Francisco, New York, Nashville und München.
Lieff Cabraser vertritt Geschädigte in den komplexesten Streitigkeiten insbesondere in den Bereichen Kartellrecht, Wertpapierrecht, Daten- und Verbraucherschutzrecht, Arbeitsrecht sowie Umwelt- und Produkthaftung.
Das deutsche Team von Lieff Cabraser hat langjährige Erfahrung in der Strukturierung, Koordinierung und Verfolgung von Kartellschadens-ersatzfällen in Deutschland und Europa und vertritt hierbei regelmäßig Geschädigte, Prozessfinanzierer und institutionelle Investoren.
Die Litigation Financing & Capital (LFC) mit Sitz in Frankfurt am Main hat sich auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Dritter spezialisiert.
Die Aufgaben und Expertise der LFC umfassen hierbei die Identifikation der Prozesse, die Umsetzung mit modernster IT-Infrastruktur sowie das Projektmanagement zwischen Gutachtern, Anwälten und Geschädigten.
Seit 2018 bündelt das Gründerteam die Kompetenzen, die zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sind. Die Gründer haben Erfahrungen im Management großer und komplexer Prozesse und in der ökonomischen Begutachtung von Schadensersatzfällen.
Deminor zählt zu den international führenden Prozessfinanzierern und hat sich dem Ziel verschrieben, die Schäden seiner Kunden durchzusetzen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.
Seit der Gründung 1990 hat Deminor Gerichtsverfahren in 21 verschiedenen Jurisdiktionen, einschließlich Europa, Amerika und dem Nahen Osten, finanziert und dabei in über 80% der Fälle positive Resultate für seine Kunden erzielt.
Das Team von Deminor vereint die Kompetenzen von Mitarbeiter mit 19 verschiedenen Nationalitäten und 22 Sprachen und verfügt über Büros in Brüssel, London, Hamburg, New York, Hong Kong, Madrid, Mailand, Stockholm und Luxembourg.
Litigation Financing & Capital GmbH
Weserstraße 4
D-60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 348 687 750
E-Mail: info@litigationfinancing.de